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3. Angebot und Vertragsschluss
1) Die Angebote der Verkäuferin in Preislisten und Inseraten sind
freibleibend und unter Vorbehalt der Selbstbelieferung soweit die
Verkäuferin von Dritten gefertigte oder zur Verfügung gestellte
Komponenten liefert. Von der Verkäuferin angebotene Postenware ist
nur so lange erhältlich, wie der Vorrat reicht.
2) Geringe Abweichungen von den Produktangaben gelten als genehmigt,
sofern sie dem Käufer nicht unzumutbar sind.
3) Der Vertrag ist erst abgeschlossen, wenn die Verkäuferin die
Bestellung des Kaufgegenstandes schriftlich bestätigt hat oder die
Lieferung/ Übergabe der Ware ausgeführt ist.
4. Preise
1) Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Verkäuferin
genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der
Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der
Tagespreis am Liefertag. Alle Preise verstehen sich, falls nicht
anders genannt, exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. In den
Preisen nicht eingeschlossen sind die Kosten und Nebenkosten des
Versandes wie Porto, Fracht, Zustellgebühren etc.; diese Kosten
werden dem Käufer, falls nicht anders vereinbart, gesondert in
Rechnung gestellt.
2) Die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlusts gelieferter Ware
geht mit Verlassen des Auslieferungslagers des Verkäufers bzw. ab
der Übernahme am Abholungsort auf den Käufer über.
5. Lieferungen
1) Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder
unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben.
Schriftlich fixierte Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss.
Werden nachträglich schriftliche Vertragsänderungen vereinbart, ist
erforderlichenfalls gleichzeitig ein neuer Liefertermin oder eine
neue Lieferfrist zu vereinbaren.
2) Gerät die Verkäuferin mit der Lieferung in Verzug, so haftet sie
für den durch den Verzug entstandenen Schaden des Käufers nur, wenn
der Verzug aufgrund Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
entstanden ist oder durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von der
Verkäuferin verursacht wurde. Schadensersatz wegen Nichterfüllung
kann der Käufer auch nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nur
verlangen, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
oder im Falle leichter Fahrlässigkeit auf der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten beruhte.
3) Bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, hoheitlicher
Eingriffe, von Naturkatastrophen, Krieg, Verkehrsstau, Streik in
eigenen Betrieben, Zulieferbetrieben oder bei Transporteuren ist der
Auftragnehmer berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des
Hinderungsgrundes nachzuholen. Beide Parteien können jedoch von
einem geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, wenn
eines der vorgenannten Ereignisse zu einer Lieferverzögerung von
mehr als zwei Monaten über die vereinbarte Frist hinaus führt.
Weitergehende Ansprüche der Vertragsparteien sind ausgeschlossen.
4) Die Verkäuferin ist zu Teilleistungen berechtigt.
6. Annahmeverzug
Verweigert der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die
Annahme der Liefergegenstände oder erklärt er, die Ware nicht
abnehmen zu wollen, kann die Verkäuferin die Erfüllung des Vertrages
verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die
Verkäuferin ist berechtigt, den Ersatz des effektiv entstandenen
Schadens vom Käufer zu fordern.
7. Zahlung
1) Die Bezahlung der vom Käufer bei der Verkäuferin bestellten Ware
oder Leistung hat, soweit nicht Vorkasse oder Nachnahme vereinbart
wurden, innerhalb von maximal 10 Tagen nach Ausstellung der Rechnung
rein netto und ohne Skonti und sonstige Abzüge zu erfolgen. Im Falle
von Teillieferungen ist nur der anteilige Kaufpreis zahlbar. Sollte
der Käufer die fälligen Rechnungsbeträge nicht innerhalb dieser
Frist begleichen, wird dieser von der Verkäuferin gemahnt. Die
Mahngebühr beträgt € 5,00 pro Mahnung.
2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Verkäuferin
über den Betrag verfügen kann.
3) Gerät der Käufer mit der Bezahlung in Verzug, so ist die
Verkäuferin berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in
Höhe von 5% (Verbraucher) bzw. 8 % (Kaufleute) p.a. über dem
Basiszinssatz zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist die
Verkäuferin jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die
gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf die
Nichterfüllung des Vertrages von Seiten des Käufers zu fordern.
4) Der Käufer kann nur wegen Gegenforderungen ein
Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis
beruhen. Im Falle laufender Geschäftsbeziehungen gilt jeder einzelne
Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis. Eine Aufrechnung gegen
Forderungen der Verkäuferin ist nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
8. Nutzungsrecht
Durch die Zahlung des vereinbarten Preises für die angebotenen
Software-Programme erhält der Käufer ein nicht übertragbares
einfaches Nutzungsrecht an der Software für die Nutzung auf einer
EDV-Anlage. Dies gilt nur für die von der Verkäuferin entwickelten
und angepassten Programme und für Programme, die von der Verkäuferin
vermittelt und gehandelt werden. Für die von der Verkäuferin
mitgelieferten, nicht von ihr selbst hergestellte Software gelten
die §§ 69a, 69g UrhG und gegebenenfalls die Bestimmungen des
jeweiligen Lizenzvertrages. Die Verkäuferin hat Schutzrechte an
diesen Programmen. Soweit diese Rechte Dritten zustehen, hat die
Verkäuferin entsprechende Nutzungsrechte.
9. Gewährleistung
1) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort bei Empfang bzw. bei
Abholung am vereinbarten Ort auf etwaige Transportschäden zu
untersuchen und diese dem Anlieferer (Post, UPS, Spedition usw.)
anzuzeigen. Ein späterer Einwand wird nicht mehr anerkannt.
2) Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf
offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Käufer ohne
weiteres auffallen, zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind
innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Bei
Verletzung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gilt die Ware in
Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Die für Kaufleute
geltenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gem. § 377 HGB
bleiben hiervon unberührt.
3) Liegt ein Mangel der Ware vor und handelt es sich bei dem Käufer
nicht um einen Verbraucher, so ist die Verkäuferin nach ihrer Wahl
zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
4) Die Gewährleistungsfrist für neue Waren beträgt gegenüber
Verbrauchern zwei Jahre ab Übergabe der Ware. Gegenüber Käufern, die
nicht Verbraucher sind, beträgt sie ein Jahr.
5) Der Verkauf gebrauchter Waren erfolgt gegenüber Verbrauchern
unter einer Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Übergabe der
Ware. Gegenüber Käufern, die nicht Verbraucher sind, ist die
Gewährleistung ausgeschlossen.
6) Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen für
Schadensersatzansprüche bleiben von den Regelungen der Ziffern 4 und
5 unberührt.
7) Eigenmächtige Reparaturen und Eingriffe sowie unsachgemäße
Behandlung haben den Verlust aller Mängelansprüche zu Folge. Ebenso
werden Mängelansprüche durch Benutzung der Geräte in Räumen mit
großer Feuchtigkeit, Staubentwicklung und/oder abnormen Temperatur-
und Elektrizitätsschwankungen ausgeschlossen, es sei den der Käufer
weist nach, dass diese äußeren Umstände nicht ursächlich für die
eingetretenen Mängel sind.
8) Die Gewährleistung im Falle der Übernahme einer Garantie für die
Beschaffenheit der Ware oder im Falle des arglistigen Verschweigens
eines Mangels bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
Gleiches gilt für die Vorschriften der §§ 478, 479 BGB zum Rückgriff
des Unternehmers gegen den Lieferanten.
10. Haftung
1) Die Haftung wird bei einfacher Fahrlässigkeit für Verzug, für
Sach- und Rechtsmängelhaftung, für Unmöglichkeit sowie für die
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) auf
vorhersehbare Schäden begrenzt und für sonstige
Vertragspflichtverletzungen ausgeschlossen. Dies gilt nicht für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird
jede Haftung ausgeschlossen.
2) Für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet die Verkäuferin
uneingeschränkt.
3) Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 1 gelten auch zugunsten
der Mitarbeiter und Beauftragten der Verkäuferin.
11. Retouren
Für Retouren verlangt die Verkäuferin, dass das defekte Teil bzw.
Gerät mit einer Kopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert
wurde, an die Verkäuferin zur Reparatur eingeschickt oder
angeliefert wird. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder
ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft.
Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur
oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Der Käufer
hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu
tragen, dass auf Datenträgern dieser Geräte befindliche Daten, die
ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei
Reparatureingriffen verloren gehen können.
12. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises Eigentum der Verkäuferin.
Es besteht zudem ein verlängerter Eigentumsvorbehalt. Im Falle der
Weiterveräußerung der Ware vom Käufer an einen Dritten wird der
Käufer den Dritten auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt
hinweisen.
13. Datenschutz
Die Verkäuferin ist berechtigt, die bezüglich der
Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser, erhaltenen
Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von
Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu
verarbeiten.
14. Verschiedenes
Der Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder des
mit dem Käufer geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam
sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen
nicht.
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