CSI Leasing Germany

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der

CSI Leasing Deutschland GmbH

für den Verkauf von Neu- oder Gebrauchtgeräten
sowie Software


AGB CSI Leasing Deutschland GmbH (deutsch) als PDF


1. Geltung der Geschäftsbedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der CSI Leasing GmbH (Verkäuferin) im Rahmen des Handels mit Computer Hard- und Software erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen der Verkäuferin abweichende Bedingungen des Käufers bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.

2. Allgemeines
Maßgebend für den Umfang der Lieferungen und Leistungen durch die Verkäuferin sind deren schriftliche Auftragsbestätigungen. Sonstige Angaben sind freibleibend und unverbindlich. Ergänzungen, Nebenabreden und Abänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Verkäuferin.
 

3. Angebot und Vertragsschluss
1) Die Angebote der Verkäuferin in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unter Vorbehalt der Selbstbelieferung soweit die Verkäuferin von Dritten gefertigte oder zur Verfügung gestellte Komponenten liefert. Von der Verkäuferin angebotene Postenware ist nur so lange erhältlich, wie der Vorrat reicht.
2) Geringe Abweichungen von den Produktangaben gelten als genehmigt, sofern sie dem Käufer nicht unzumutbar sind.
3) Der Vertrag ist erst abgeschlossen, wenn die Verkäuferin die Bestellung des Kaufgegenstandes schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung/ Übergabe der Ware ausgeführt ist.

4. Preise
1) Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Verkäuferin genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Liefertag. Alle Preise verstehen sich, falls nicht anders genannt, exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. In den Preisen nicht eingeschlossen sind die Kosten und Nebenkosten des Versandes wie Porto, Fracht, Zustellgebühren etc.; diese Kosten werden dem Käufer, falls nicht anders vereinbart, gesondert in Rechnung gestellt.
2) Die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlusts gelieferter Ware geht mit Verlassen des Auslieferungslagers des Verkäufers bzw. ab der Übernahme am Abholungsort auf den Käufer über.

5. Lieferungen
1) Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Schriftlich fixierte Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss. Werden nachträglich schriftliche Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein neuer Liefertermin oder eine neue Lieferfrist zu vereinbaren.
2) Gerät die Verkäuferin mit der Lieferung in Verzug, so haftet sie für den durch den Verzug entstandenen Schaden des Käufers nur, wenn der Verzug aufgrund Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstanden ist oder durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von der Verkäuferin verursacht wurde. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer auch nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nur verlangen, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Falle leichter Fahrlässigkeit auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte.
3) Bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, hoheitlicher Eingriffe, von Naturkatastrophen, Krieg, Verkehrsstau, Streik in eigenen Betrieben, Zulieferbetrieben oder bei Transporteuren ist der Auftragnehmer berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen. Beide Parteien können jedoch von einem geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, wenn eines der vorgenannten Ereignisse zu einer Lieferverzögerung von mehr als zwei Monaten über die vereinbarte Frist hinaus führt. Weitergehende Ansprüche der Vertragsparteien sind ausgeschlossen.
4) Die Verkäuferin ist zu Teilleistungen berechtigt.


6. Annahmeverzug
Verweigert der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände oder erklärt er, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die Verkäuferin die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Verkäuferin ist berechtigt, den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

7. Zahlung
1) Die Bezahlung der vom Käufer bei der Verkäuferin bestellten Ware oder Leistung hat, soweit nicht Vorkasse oder Nachnahme vereinbart wurden, innerhalb von maximal 10 Tagen nach Ausstellung der Rechnung rein netto und ohne Skonti und sonstige Abzüge zu erfolgen. Im Falle von Teillieferungen ist nur der anteilige Kaufpreis zahlbar. Sollte der Käufer die fälligen Rechnungsbeträge nicht innerhalb dieser Frist begleichen, wird dieser von der Verkäuferin gemahnt. Die Mahngebühr beträgt € 5,00 pro Mahnung.
2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Verkäuferin über den Betrag verfügen kann.
3) Gerät der Käufer mit der Bezahlung in Verzug, so ist die Verkäuferin berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5% (Verbraucher) bzw. 8 % (Kaufleute) p.a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist die Verkäuferin jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf die Nichterfüllung des Vertrages von Seiten des Käufers zu fordern.
4) Der Käufer kann nur wegen Gegenforderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Im Falle laufender Geschäftsbeziehungen gilt jeder einzelne Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis. Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Verkäuferin ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

8. Nutzungsrecht
Durch die Zahlung des vereinbarten Preises für die angebotenen Software-Programme erhält der Käufer ein nicht übertragbares einfaches Nutzungsrecht an der Software für die Nutzung auf einer EDV-Anlage. Dies gilt nur für die von der Verkäuferin entwickelten und angepassten Programme und für Programme, die von der Verkäuferin vermittelt und gehandelt werden. Für die von der Verkäuferin mitgelieferten, nicht von ihr selbst hergestellte Software gelten die §§ 69a, 69g UrhG und gegebenenfalls die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages. Die Verkäuferin hat Schutzrechte an diesen Programmen. Soweit diese Rechte Dritten zustehen, hat die Verkäuferin entsprechende Nutzungsrechte.

9. Gewährleistung
1) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort bei Empfang bzw. bei Abholung am vereinbarten Ort auf etwaige Transportschäden zu untersuchen und diese dem Anlieferer (Post, UPS, Spedition usw.) anzuzeigen. Ein späterer Einwand wird nicht mehr anerkannt.
2) Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Käufer ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gem. § 377 HGB bleiben hiervon unberührt.
3) Liegt ein Mangel der Ware vor und handelt es sich bei dem Käufer nicht um einen Verbraucher, so ist die Verkäuferin nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
4) Die Gewährleistungsfrist für neue Waren beträgt gegenüber Verbrauchern zwei Jahre ab Übergabe der Ware. Gegenüber Käufern, die nicht Verbraucher sind, beträgt sie ein Jahr.
5) Der Verkauf gebrauchter Waren erfolgt gegenüber Verbrauchern unter einer Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Übergabe der Ware. Gegenüber Käufern, die nicht Verbraucher sind, ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
6) Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen für Schadensersatzansprüche bleiben von den Regelungen der Ziffern 4 und 5 unberührt.


7) Eigenmächtige Reparaturen und Eingriffe sowie unsachgemäße Behandlung haben den Verlust aller Mängelansprüche zu Folge. Ebenso werden Mängelansprüche durch Benutzung der Geräte in Räumen mit großer Feuchtigkeit, Staubentwicklung und/oder abnormen Temperatur- und Elektrizitätsschwankungen ausgeschlossen, es sei den der Käufer weist nach, dass diese äußeren Umstände nicht ursächlich für die eingetretenen Mängel sind.
8) Die Gewährleistung im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware oder im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Gleiches gilt für die Vorschriften der §§ 478, 479 BGB zum Rückgriff des Unternehmers gegen den Lieferanten.

10. Haftung
1) Die Haftung wird bei einfacher Fahrlässigkeit für Verzug, für Sach- und Rechtsmängelhaftung, für Unmöglichkeit sowie für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) auf vorhersehbare Schäden begrenzt und für sonstige Vertragspflichtverletzungen ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung ausgeschlossen.
2) Für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet die Verkäuferin uneingeschränkt.
3) Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 1 gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten der Verkäuferin.

11. Retouren
Für Retouren verlangt die Verkäuferin, dass das defekte Teil bzw. Gerät mit einer Kopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, an die Verkäuferin zur Reparatur eingeschickt oder angeliefert wird. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf Datenträgern dieser Geräte befindliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können.

12. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Verkäuferin.
Es besteht zudem ein verlängerter Eigentumsvorbehalt. Im Falle der Weiterveräußerung der Ware vom Käufer an einen Dritten wird der Käufer den Dritten auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt hinweisen.

13. Datenschutz
Die Verkäuferin ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser, erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

14. Verschiedenes
Der Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder des mit dem Käufer geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

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